Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Kurs-/Ausbildungsbeginn wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des in der Rechnung angegebenen Kaufpreises einbehalten. Ein späterer Rücktritt ist nur möglich, wenn der frei werdende Platz durch einen von dem ausfallenden Teilnehmenden zu stellenden Ersatzteilnehmenden besetzt wird. Ist dieses nicht möglich, ist der vollständige Kaufpreis zu bezahlen. Es kann in dem Fall auf eine andere stattfindende Veranstaltung umgebucht werden. In diesem Fall wird der gezahlte Kaufpreis auf das andere Seminar angerechnet. Bei Abmeldung oder Abwesenheit während des Seminars ist der gesamte Seminarpreis zu bezahlen. Bei einer Absage durch den Veranstalter werden die geleisteten Zahlungen entsprechend zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Für die Teilnehmer:innen besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Veranstalter aus triftigen Gründen den oder vorgesehene/n Seminarleiter:in oder -ort oder -termin wechseln muss.